Berufskraftfahrerausbildung

Inhaber eines Bus oder LKW-Führerscheins benötigen eine besondere Aus- und Weiterbildung und deren Nachweis, wenn sie gewerblich im Güter- und Personenverkehr tätig sind.

Wir sind eine gesetzlich anerkannte Fahrschule, welche für Berufskraftfahrer die Aus - und Weiterbildung durchführen darf.

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Aus- und Weiterbildung

1.) Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Busfahrer der Klassen D1, D1E, D und DE, die mit einem Bus ab 9 Fahrgastplätzen im Personenverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung bis spätestens 10. September 2013 erbringen.
Inhaber des Bus-Führerscheins, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2010 verlängern, müssen diesen Nachweis bereits dann vorweisen.

LKW-Fahrer ab 3,5t und der Klassen C1, C1E, C und CE, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung bis spätestens 10. September 2014 erbringen.
Inhaber eines LKW-Führerscheins, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2011 verlängern, müssen diesen Nachweis bereits dann vorweisen.

Weiterbildung bedeutet:

Teilnahme an einem Lehrgang mit 35 Stunden a' 60 Minuten, entspricht 5 Modulen (5 Tage á 7 Stunden a' 60 Minuten)
Die Lehrgangsteilnahme ist Pflicht.
Der Lehrgang kann innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden, (z.B: 1 Modul á 7 Stunden pro Jahr).
Dies empfehlen wir.
5 Module müssen bis zur nächsten Fahrerlaubnisverlängerung absolviert sein.(sofern man weiter gewerbliche Fahrten tätigt)

Kursgebühr: Modul (1 Tag a' 7 Std.) 75,--EUR

Firmen- und Gruppenpreise auf Anfrage!

-Weiterbildungstermine finden nahezu jeden Monat statt-!

Terminliche Absprache bzw. Modulwunsch unter 0170/8673300 oder 0160/7840206 jederzeit möglich

2.) Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Grundquallifikation für Fahrerlaubniserwerber

Der Führerscheinerwerb ab dem 10. September 2008 (BUS) bzw. 2009 (LKW) führt zur Verpflichtung, eine Grundqualifikation nachzuweisen wenn gewerblicher Personen- bzw. Gütertransport durchgeführt wird.
Es bieten sich hier verschiedene gesetzlich vorgesehene Nachweisarten an.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

  • 1. Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen.
  • 2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK über 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis abgelegt. (nicht empfehlenswert)
    Die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht ist nicht vorgeschrieben.
  • Für die Zulassung zur Prüfung ist die jeweilige Fahrerlaubnis erforderlich.

3.) Beschleunigte Grundqualifikation: (empfehlenswert) wird von der Fahrschule durchgeführt

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- u. Handels-Kammer (IHK).

Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einer Schulung von 130 Stunden a' 60 Minuten Theorie sowie 10 Stunden a' 60 Minuten Praxis bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Preise und Termine für die beschleunigte Grundqualifikation auf Anfrage!

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Anmeldung zur Berufskraftfahrerausbildung

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage und einer Auftragsabwicklung elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@fahrschule-kmh.com widerrufen.

    Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Abschicken dieser Anmeldung verbindlich ist.

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